Möglichkeiten der Mediation

Was wird in der Mediation besprochen?

In der Mediation wird all das besprochen, was jede der beiden Parteien besprechen will. Zu Beginn wird eine Stoffsammlung erstellt und eine Reihenfolge erarbeitet, in der alle strittigen Bereiche angesprochen werden mit dem Ziel, für jedes Thema auch eine Klärung herbei zu führen. Das umfasst

  • die Zukunft möglicher in der Beziehung lebender Kinder,
  • die Trennung der finanziellen Verflechtungen,
  • die Sicherung der Versorgung im Alter,
  • die Trennung vorhandenen Eigentums,
  • und die Regelung des nachehelichen Unterhalts.

Können eigene Lösungen gefunden werden trotz der rechtlichen Rahmenbedingungen?

Das Familienrecht als rechtliche Rahmenbedingung enthält Leitplanken, die einige wenige Dinge festschreiben: Ein Paar, das in einer Gütergemeinschaft lebt – und das ist immer der Fall, wenn es keinen Ehevertrag gibt- ist eine „Zugewinngemeinschaft„. Alles, was in der gemeinsamen Zeit erwirtschaftet wurde wird am Ende geteilt. Doch wie genau geteilt wird, bleibt den beiden Personen überlassen. Gerade bei der Trennung der finanziellen Verflechtungen sind oftmals kreative Lösungen gefragt, damit anschließend beide Parteien lebensfähig bleiben

Während der Ehe werden Alterssicherungsansprüche erworben, durch Erwerbsarbeit, durch Erziehungsarbeit. Diese Ansprüche sind je nach Gehalt sehr unterschiedlich. Im Familienrecht ist geregelt, dass jede Person Anspruch auf die Hälfte der gemeinsam erworbenen Ansprüche hat. Das ist in der Mediation im Ergebnis auch nicht verhandelbar.

Alles andere kann so geregelt werden, dass die Lösung für das betreffende Paar passgenau ist.

Wie sieht die Zukunft der Kinder aus?

Auch wenn Paare sich trennen und jede/r einen eigenen Weg gehen wird, bleiben beide trotzdem gemeinsam Eltern. Eine Lösung über die Zukunft der gemeinsamen Kinder kann darum, das ist ein fester Bestandteil in der Mediation, auch nur gemeinsam gefunden werden. Typische Fragestellungen sind beispielsweise: Wo und mit welchem Elternteil werden die Kinder leben, bleibt das gemeinsame Sorgerecht bestehen, wie wird von beiden Eltern gewährleistet, dass beide gleichermaßen den Kontakt zu den Kindern halten können?

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Bärbl Mielich, Dipl.-Sozialpädagogin, Mediatorin, Rathausgasse 6, 79292 Pfaffenweiler, Tel. 07664/5059614, Fax 07664/600317, eMail: buero@mielich-mediation.de, Website: http://www.mielich-mediation.de, Zum vollständigen Impressum, Logo von: smp - schmidt media production, Website produziert von Thomas Borghoff