Ablauf einer Mediation

Sie nehmen mit mir telefonisch oder per eMail Kontakt auf

Wir vereinbaren einen »Kennenlerntermin«. Bei diesem Erstgespräch werden die Erwartungen an die Mediation durch die Parteien dargelegt. Ich kann Ihnen sagen, ob die Mediation für Ihre Situation der richtige Lösungsansatz ist. Ich stelle Ihnen den Mediationsprozess vor. Am Ende dieses ersten Gesprächs

  • trennen sich Mediatorin und Parteien, mit dem Ziel, nachzudenken, ob die Personen zusammen passen und eine erfolgreiche Arbeit in Aussicht steht
  • oder es wird, wenn die Entscheidung schnell fällt, am Ende dieses Erstkontaktes ein Vertrag vereinbart, der die Regeln der Mediation enthält.

Der Vertrag enthält grundsätzliche Regeln, wie die Verschwiegenheit aller an der Mediation beteiligten Personen oder die Verpflichtung, vor dem Abschluß eines Vertrages den anwaltlichen Rat einzuholen.

Der Vertrag kann darüber hinaus auch ganz individuelle Regeln enthalten, auf die die Parteien sich für einen erfolgreichen Mediationsprozess einigen, z.B. die Vereinbarung respektvoll miteinander umzugehen, sich nicht anzuschreien. Für die Einhaltung dieser Regeln ist die Mediatorin verantwortlich.

Nach jeder Sitzung erstelle ich ein Ergebnisprotokoll, das an die beiden Parteien vor der nächsten Sitzung verschickt wird. Am Anfang der nächsten Sitzung wird zunächst das Protokoll besprochen. Damit wird jeder einzelne kleine Schritt in der Lösungsfindung dokumentiert und kann noch einmal überprüft werden.

Der eigentlich Prozess der Lösungsfindung

Beide Parteien müssen mit dem Prozess der Mediation einverstanden sein. Die Gespräche finden gemeinsam mit mir als Mediatorin statt. In der Zeit ruhen mögliche anwaltliche Aktivitäten, auch um den gemeinsamen Lösungsprozess nicht zu unterbinden.

Am Anfang einer Mediation steht die Bestandsaufnahme der zu klärenden Themen. Anschließend werde ich Sie durch eine gezielte Gesprächsführung dabei unterstützen, Lösungen für die gemeinsam festgelegten Themenbereiche zu erarbeiten.

Die Gespräche führe ich stets mit beiden Parteien, denn Ziel ist auch, durch aufmerksames Zuhören den jeweils Anderen zu begreifen und seine Anliegen zu berücksichtigen.

Die Überprüfung der gefundenen Lösungen

Wenn die beiden PartnerInnen sich über die strittigen Bereiche geeinigt haben, suchen beide getrennt den parteilichen anwaltlichen Rat, auch um sich zu versichern, dass die gefundenen Lösungen nicht wider besseren Wissens große Nachteile beinhalten.

Am Ende der Mediation steht der Vertrag, der rechtsverbindlich ist.

Er wird von einer juristischen Fachperson, einem Anwalt oder dem Notar erstellt, gemeinsam besprochen und von den beiden Parteien unterschrieben. Ich arbeite mit dem Notariat in Staufen zusammen. Auch wenn formell anschließend keine Scheidung erfolgt, bleibt der Trennungsvertrag rechtsgültig!

Bärbl Mielich, Dipl.-Sozialpädagogin, Mediatorin, Rathausgasse 6, 79292 Pfaffenweiler, Tel. 07664/5059614, Fax 07664/600317, eMail: buero@mielich-mediation.de, Website: http://www.mielich-mediation.de, Zum vollständigen Impressum, Logo von: smp - schmidt media production, Website produziert von Thomas Borghoff